Müller-Thurgau Rivaner

Trocken ausgebaute Weine der Müller-Thurgau-Rebe ab Spätlese aufwärts werden heute auch als Rivaner angeboten. Die Bezeichnung Müller-Thurgau tragen die süffigen Weine aus dieser Traube.

Der Müller-Thurgau geht auf eine Züchtung von Professor Hermann Müller aus dem schweizerischen Thurgau zurück. Lange Zeig glaubte man, dass diese Rebe auf eine Kreuzung Riesling x Silvaner zurückgeht. Daher auch das heute noch gebräuchliche Synonym Rivaner. Neuer Forschungen ergaben, dass es sich um eine Krezung von Riesling x Madeleine royale handelt.

Professor Müller (1850 bis 1927), züchtete in der Forschungsanstalt Geisenheim diese Rebsorte. In der schweizerischen Forschungsanstalt Wädenswil wurde die Sorte weiterentwickelt und 1913 nach ihrem Züchter benannt.

Weinkontrolle

Das Reinheitsgebot für Bier gilt als das älteste "Lebensmittelgesetz". Weniger bekannt ist, dass bereits 1498 durch Kaiser Maximilian I. eine Verordnung über Weinfälschungen in Kraft gesetzt wurde. Dies war auch bitter notwendig, denn trotzt drakonischer Strafen warenn Weinfälschungen zu dieser Zeit an der Tagesordnung.

Im Jahre 1471 wurde zum Beispiel ein Winzer eingemauert, da er ein Fuder Wein mit elf Eimern Wasser versetzt hatte. Ein anderer Winzer wurde wegen Weinfälschung enthauptet. Das Strafmass reichte von Geldstrafen über den Pranger bis hin zur Hinrichtung und war Abhängig davon, ob der Winzer sich "lediglich" bereicherte oder ob er die Gesundheit der Konsumenten schädigte.

Ab dieser Zeit wurden u. a. die Küfer vereidigt und verpflichtet, dem Landesherren über Weinfälschungen zu unterrichten. In Weyher mussten die Küfer dem Bischof von Speyer berichten, sobald sie von einem solchen Vergehen Kenntnis erhielten. Im Hochstift Speyer waren die Küfer bis 1732 als Gerichtsküfer vereidigt, und stellten "Brief und Siegel" für die kontrollierte Ware aus.

Über 300 Jahre hatte die Verordnung von Kaiser Maximilian I. Bestand, wurde immer wieder als Grundlage landesherrlicher Erlasse genutzt, ergäntzt und präzisiert. In Preußen kam es dann zur ersten gesetztlichen Regelung "wider das Wein- und Bierfälschen". Unter anderem wurde dabei der Austausch von Gebiets- und Landesbezeichnungen verboten. Bis dahin war es nämlich durchaus üblich, dass ein Franzosenwein, ein Spanischer Wein usw. auch aus heimischen Trauben in heimischen Kellereien hergestellt wurde!

Im 19. Jahrhundert wurden die Tricks der Panscher immer raffinierter, so dass die mit der Weinkontrolle beauftragten Küfer mit ihren Kenntnissen überfordert waren. Besonders verbreitet war hier die künstliche Färbung von Rotweinen. Daneben versuchten sich einige Winzer an der Wiederholung des Wunders bei der Hochzeit von Kanaan: Es kam zu wundersamen Weinvermehrungen durch Wässerung, Zusatz von Kartoffelzucker und mehrmaliges Auslaugen des Tresters. Den "geschicktesten" gelang es auf diese Weise die Menge um das vier- bis fünffache zu steigern!

Zu dieser Zeit kamen auch "Kunstweine" auf, eine Mischung aus Wasser, Glyzerin-Alkohol und Weinstein. Die Weinuntersuchungen lagen nun in den Händen von Chemikern und Apothekern. Die Wissenschaft stellt erst zum Ausgang des 19. Jahrhunderts Nachweisverfahren zur Verfügung, die dann 1892 in das erste Weingesetz einfliessen. Da hier jedoch nur die Grenzwerte der wichtigsten Zusatzstoffe festgehalten waren, schafften die Fälscher in der Folgezeit eine Reihe von "analysefesten" Weine - die keine einzige Traube enthielten!

In der Pfalz wurden 1903 die ersten Weinkontrolleure als "Sachverständige im Hauptberuf" bestellt. Die pfälzische Weinkontrolle bildete die Grundlage für die Einführung einer einheitlichen Weinkontrolle durch Sachverständige im gesamten deutschen Reich. Die Küfer waren von Ihrer Aufgaben als Weinkontrolleure entbunden.

Heute regelt die Verordnung (EWG) Nr. 2048/89 des Rates die "Grundregeln über die Kontrollen im Weinsektor"

Übrigens:

Bei einem echten Pfälzer Schorle kommt erst das Wasser in das Glas, und erst danach der Wein. So veredeln Sie das Wasser. Es ist äusserst Wichtig diese Reihenfolge einzuhalten, da Sie sich ansonsten strafbar machen: Das Verlängern von Wein mit Wasser gilt als Panscherei und gehört in der Pfalz zu den größten Verbrechen!