Sie sind hier: Weyher & Wein : Bannwein

Vor einigen Hundert Jahren hatten die Grundherren in vielen Orten der Pfalz das Recht, Bannwein aufzulegen. Dies bedeutete, dass innerhalb einer festgesetzten Frist kein anderer Wein ausgeschenkt werden durfte. Die Gemeinde mußte die festgesetzte Menge kaufen, und der Grundherr hatte eine nette Nebeneinnahme. Für die Untertanen war das ganze besonders ärgerlich, hatten Sie doch vorher Ihren Wein als Zehnten abgeliefert, um ihn nun als Bannwein zurück zu kaufen!

Im alten Sal- und Lagerbuch des Hochstifts Speyer aus den Jahren 1465 bis 1470 ist nun eine Bannweingeschichte aus Weyher vermerkt: Ausgerechnet unser schöner Ort, der doch selbst über die besten Weine verfügte, sollte diesen Zwangstrunk kaufen. Nachdem der Vogt seine Forderung kundgetan hatte, erwiderten ihm der Repräsentanten des Dorfes:

Fürder so weisen die Schöffen, daß mein gnädiger Herre von Speyer keinen Bannwein soll gen Weyher legen.

Schelmisch setzten sie fort:

Sofern er den Bannwein gen Weyher legen sollte, so soll man das Faß unter die Linde bringen und soll ihm den Boden ausschlagen, und läuft dann der Wein den Berg hinauf, soll soll ihn die Gemeinde bezahlen, läuft er aber den Berg hinab, so soll mein gnädiger Herr von Speyer ihn verloren haben.

Leider ist uns die Erwiederung des "gnädigen Herren von Speyer" nicht überliefert. Ob er wohl so wie wir über den Humor unserer Vorfahren gelächelt hat?

Quelle: "Die Rheinpfalz" vom 17.08.1948

Mai kühl und naß, füllt Scheune und Faß.

12. - 13. - 14. Mai:
Pankratius, Servatius, Bonifatius,
der Gärtner sie beachten muß:
geh'n sie vorüber ohne Regen,
dem Weine bringt es großen Segen.

25. Mai:
Scheint am Urbanstag die Sonne,
So gerät der Wein zur Wonne;
regnet's aber, nimmer Schaden,
und wird selten wohl geraten.