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Die Haingeraide

Die Legende besagt, dass der "gute König" Dagobert aus Dankbarkeit für deren Hilfe, den Bauern in der Pfalz die Wälder der Umgebung, die "Geraiden" geschenkt hat. Nun, dies ist historisch nicht bewiesen, aber seit ewigen Zeiten heissen die großen Wälder des Haardtgebirges nun schon "die Haingeraiden". Seit wann es diese Waldgenossenschaften gab bleibt noch im Dunkel der Geschichte verborgen, das Ende ist bekannt: Im Jahre 1792 wurden die Rechte unter französischer Herrschaft für ungültig erklärt, und auch unter der bayerischen Besatzung wurde dieses uralte Recht nicht wiederhergestellt. Die Aufteilung unter den Genossen der 3. Haingeraide begann im Februar 1820. Im Jahre 1822 lies der bayerische König noch 137 ha des Rietburghaags, auch Weyherer Haag genannt, versteigern. Mit der Bestätigung der Teilungserklärung durch die bayerische Regierung am 23. Dezember 1823 waren die Haingeraide endgültig Geschichte.

Es gab sechzehn derartige Waldgenossenschaften, die vom heutigen Elsass bis an die Grenze des alten Wormsgaues bei Bad Dürkheim existierten. Für den Namen "Haingeraide" gibt es verschiedene Deutungen. So soll "Hain" für Wald stehen, "Geraide" soll sich aus dem alemannischen "reuten" oder "ausreuten" (roden) ableiten. Auch eine Ableitung aus dem oberdeutschen Wort "raiten" (rechnen) ist möglich. Urban Ziegler beschreibt in der Festschrift "1200 Jahre Weyher in der Pfalz" Hain als einen umgrenzten, heiligen Bezirk, der einer Gemeinschaft dient. Geraide führt er auf das gotische Gericht zurück.

Die Pfälzischen Bauern haben dieses Recht immer verteidigt. Im Jahre 1150 haben z.B. die Mönche des Klosters Eußertal die Waldrechte in Anspruch nehmen wollen, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte. Es dauerte über hundert Jahre, bis dieser Streit durch einen Vergleich beigelegt werden konnte. Doch irgendwie waren die Bauern nachtragend: Das Kloster Eußertal war das erste, das im Bauernkrieg zerstört wurde. Auch die dritte Haingeraide, zu der neben Weyher noch Edesheim, Rhodt und Hainfeld gehörten musste um ihre Rechte kämpfen. Unter der Schirmherrschaft des Bischoffs von Speyer standen die dritte, vierte und fünfte Haingeraide. Somit stand diesem das Recht an Fisch und Wild zu.

Des öfteren griff der Bischoff mit einer Geraideordnung in die Rechte der Genossen sein. so z.b. im jahre 1521, als Bischof Georg von Speyer, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern insbesondere gegen den Waldfrevel vorging. Die Speyerer Bischöfe versuchten immer wieder, die Rechte der Geraidegenossen einzugrenzen. Diese "Übergriffe" des Bischofs von Speyer wollte insbesondere das lutherische Dorf Rhodt nicht durchgehen lassen. Deshalb hatte die dritte Haingeraide des öfteren das Reichskammergericht angerufen, mit wechselndem Erfolg.

Im Jahre 1757 erließ Bischof Franz Christoph eine Geraideordnung, die aus Sage und Schreibe 104 Paragraphen bestand. Dies wollten sich die Weyherer sowie ihre Genossen nicht gefallen lassen. Unterstützt wurden sie dabei von Kaiser Franz, der den Bischof von Speyer am 7. September 1758 in einem Schreiben verpflichtete, die Geraidegenossen in ihrem uralten Besitz und der Verwaltung der Geraidegerechtigkeiten nicht zu beeinträchtigen.

Die Arbeit der einzelnen Haingeraiden wurde von einem Oberschultheiß koordiniert. Dieser sorgte z.B. dafür, dass der Wegebau abgestimmt durchgeführt wurde. In der Kehrgasse 13 findet sich ein Haus mit dem Signum der Oberschultheißen.

(Quelle: Die Geschichte der Pfalz, Karl Mörsch, 5. Auflage 1994; 1200 Jahre Weyher in der Pfalz, Herausgeger: Gemeinde Weyher in der Pfalz, 1977; 1200 Jahre Edenkoben, Herausgeben i.A. der Stadtverwaltung von Alfred Hans Kuby, 1969; Teilungsurkunde Haingeraide: H.W. I. Runck Geschichte Rhodt`s, 1889 aus www.rhodt-suew)